GASTANGLER
Auswärtige Angler, sprich Petrijünger die nicht dem Fischereiverein angehören, können mit einem gültigen Staatlichen Fischereischein einen Erlaubnisschein für den Ludwig-Donau-Main-Kanal (Ölsbacher Einschnitt bis Rappersdorfer Brücke) erwerben.
Auflagen und Beschränkungen für den Ludwig-Donau-Main-Kanal
- Erlaubt sind 2 Handangeln mit je einem Vorfach (Blinkern verboten!)
- Der Fang von Raubfischen, wie Hecht, Zander und Wels ist untersagt.
- Alle gefangenen Fische sind unverzüglich nach der Anlandung und ordnungsgemäßen Versorgung in die Fangliste einzutragen.
- Das Befahren des beidseitigen Ziehweges des Kanals ist verboten!
- Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten.
- Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
- Der Tageserlaubnisschein ist ausgefüllt bei der Ausgabestelle zur staatlichen Auswertung abzugeben. Wer seine Tageserlaubnis nicht rechtzeitig (bis Jahresende) abgibt, muss damit rechnen, dass er im Folgejahr keine Tagesfischereierlaubnis erhält..
Tagesfangbegrenzung:
2 Karpfen, 4 Schleien, 3 Aale, 2 Forellen
Hier erhalten Sie Gastkarten für unsere Gewässer
Fisherman´s World / Angelsport Meyer