GASTANGLER

Auswärtige Angler, sprich Petrijünger die nicht dem Fischereiverein angehören, können mit einem gültigen Staatlichen Fischereischein einen Erlaubnisschein für den Ludwig-Donau-Main-Kanal (Ölsbacher Einschnitt bis Rappersdorfer Brücke) erwerben.

Auflagen und Beschränkungen für den Ludwig-Donau-Main-Kanal

  • Erlaubt sind 2 Handangeln mit je einem Vorfach (Blinkern verboten!)
  • Der Fang von Raubfischen, wie Hecht, Zander und Wels ist untersagt.
  • Alle gefangenen Fische sind unverzüglich nach der Anlandung und ordnungsgemäßen Versorgung in die Fangliste einzutragen.
  • Das Befahren des beidseitigen Ziehweges des Kanals ist verboten!
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten.
  • Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
  • Der Tageserlaubnisschein ist ausgefüllt bei der Ausgabestelle zur staatlichen Auswertung abzugeben. Wer seine Tageserlaubnis nicht rechtzeitig (bis Jahresende) abgibt, muss damit rechnen, dass er im Folgejahr keine Tagesfischereierlaubnis erhält..

Tagesfangbegrenzung:

2 Karpfen, 4 Schleien, 3 Aale, 2 Forellen

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Fisherman´s World / Angelsport Meyer

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