MITGLIED WERDEN
Antrag um Aufnahme in den Fischereiverein Neumarkt i.d.OPf.:
Der Fischereiverein Neumarkt i.d.OPf. e.V. führt einmal im Jahr ein Aufnahmeverfahren durch. In einer eigenen Sitzung der Vereinsverwaltung wird über die gestellten Aufnahmeanträge entschieden. Die Antragsteller werden im Anschluss schriftlich unter der im Antrag angegebenen Adresse bzw. E-Mailadresse benachrichtigt.
Infos und Fristen
Abgabefrist ist der 30. September des laufenden Jahres. Anträge, die nach dem 30. September eingehen, werden für das nächste Aufnahmeverfahren zurückgestellt.
Der Verein war in den letzten Jahren in der glücklichen Lage, dass es bei den Aufnahmen zu keinen “Wartezeiten” kam. Jedoch können wir zu einer möglichen Aufnahme bei der Antragstellung keine definitive Auskunft geben. Der Fischereiverein Neumarkt i.d.OPf. e.V. unterliegt einer rechtlich vorgegebenen Höchstzahl an Mitgliedern. Inwiefern eine Aufnahme möglich sein wird, hängt von der Entwicklung des Vereins ab (aktive/passive Mitglieder, Übertritte Jugendliche zu den Erwachsenen, Austritte).