Hallo Zusammen,
wir habe uns dazu entschieden die Monatsversammlung unter Einhaltung der 3G Plus Vorgaben durchzuführen.
Damit haben vollständig Geimpfte, Genesene und mit einem PCR-Test negativ getestete Personen Zutritt zum Fischerhäusl. Der PCR-Test darf beim Betreten des Gebäudes nicht älter als 48 Stunden sein. Für Schülerinnen und Schüler gelten dieselben Regelungen wie bisher, sie gelten durch die Schultestungen automatisch als getestet. Schüler ab 15 Jahren müssen einen Schülerausweis vorzeigen.
Durch diese Regelung entfällt die Maskenpflicht im Gebäude.
Bitte denkt daran den Nachweis mitzubringen, anderenfalls könnt ihr leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Viele Grüße
Die Vereinsverwaltung