Info vom Landesfischereiverband Bayern

Liebe Mitglieder

Die 10. Infektionschutzverordnung ist seit heute in Bayern in Kraft. Für das Angeln kommt eine neue Einschränkung hinzu: in Regionen, die einen Inzidenzwert von 200 überschreiten, gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5 Uhr Früh. In dieser Zeit ist auch das Angeln untersagt.

Ansonsten bleibt es bei den bekannten Regelungen. Das Fischen ist erlaubt, aber nicht in Gruppen von mehr als fünf Personen aus maximal zwei Hausständen.

Wir weisen ausdrücklich nochmal darauf hin, dass sich die Situation ständig verändert und lokal unterschiedlich sein kann. Informiert Euch unbedingt über die vor Ort geltenden Bestimmung, zum Beispiel über die Landratsämter oder Gemeinden!

 

Viele Grüße und bleibt gesund.