GASTANGLER

Achtung!!!

Bis auf weiteres gilt eine Sperre des Gewässerabschnittes von Sportplatz Mühlhausen bis zur Gewässergrenze bei der Brücke Rappersdorf

 

Auswärtige Angler, sprich Petrijünger die nicht dem Fischereiverein angehören, können mit einem gültigen Staatlichen Fischereischein einen Erlaubnisschein für den Ludwig-Donau-Main-Kanal (Ölsbacher Einschnitt bis Rappersdorfer Brücke) erwerben.

Auflagen und Beschränkungen für den Ludwig-Donau-Main-Kanal

  • Erlaubt sind 2 Handangeln mit je einem Vorfach (Blinkern verboten!)
  • Der Fang von Raubfischen, wie Hecht, Zander und Wels ist untersagt.
  • Alle gefangenen Fische sind unverzüglich nach der Anlandung und ordnungsgemäßen Versorgung in die Fangliste einzutragen.
  • Das Befahren des beidseitigen Ziehweges des Kanals ist verboten!
  • Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten.
  • Für Schäden haftet der Erlaubnisscheininhaber persönlich.
  • Der Tageserlaubnisschein ist ausgefüllt bei der Ausgabestelle zur staatlichen Auswertung abzugeben. Wer seine Tageserlaubnis nicht rechtzeitig (bis Jahresende) abgibt, muss damit rechnen, dass er im Folgejahr keine Tagesfischereierlaubnis erhält..

Tagesfangbegrenzung:

2 Karpfen, 4 Schleien, 3 Aale, 2 Forellen

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Fisherman´s World / Angelsport Meyer

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